Beitragsordnung - Januar 2014
Auf der Grundlage von § 4 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 10. 01. 2020 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Derzeit beträgt der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Mitgliedergruppen |
Beschluss |
jährliche Zahlung |
· bei Kindern bis 13 Jahre |
2020 |
48 Euro |
· bei Jugendlichen von 14 - 17 Jahre |
2020 |
48 Euro |
· bei Studenten und Auszubildenden |
2020 |
36 Euro |
· bei Rentner und Pensionären + über 60 |
2020 |
36 Euro |
· bei inaktiven Mitgliedern |
2020 |
36 Euro |
· bei aktiven Mitgliedern |
2020 |
60 Euro |
· Familienbeitrag |
2020 |
72 Euro |
· Ehrenmitgl. und Mitgliedschaft => 50 Ja. |
2003 |
0 Euro |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Die Beiträge sind bei einer jährlichen Zahlung jeweils im 1. Quartal fällig.
Wird ein Jahresbeitrag zweimal in Folge nicht bezahlt, so beantragt der Kassierer den Auschluss des
Mitgliedes nach §3 Absatz 3b der Satzung beim Vorstand.