Beitragsordnung Januar 2005
Auf der Grundlage von § 4 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 30. 12. 2004 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Derzeit beträgt der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
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Mitgliedergruppen |
Beschluss |
jährliche Zahlung |
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· bei Kindern bis 13 Jahre |
neu |
24 Euro |
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· bei Jugendlichen von 14 - 17 Jahre |
neu |
36 Euro |
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· bei Studenten und Auszubildenden |
neu |
24 Euro |
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· bei Rentner und Pensionären + über 60 |
neu |
24 Euro |
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· bei inaktiven Mitgliedern |
neu |
24 Euro |
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· bei aktiven Mitgliedern |
neu |
48 Euro |
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· Familienbeitrag |
neu |
60 Euro |
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· Ehrenmitgl. und Mitgliedschaft => 50 Ja. |
2003 |
0 Euro |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Die Beiträge sind bei einer jährlichen Zahlung jeweils zum 1. Juli fällig. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten oder beim Ausscheiden zu erstatten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.
Wird ein Jahresbeitrag zweimal in Folge nicht bezahlt, so beantragt der Kassierer den Auschluss des
Mitgliedes nach §3 Absatz 3b der Satzung beim Vorstand.


