Beitragsordnung                                          Januar 2005

  Auf der Grundlage von § 4 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am          30. 12. 2004 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

 Derzeit beträgt der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:

 

Mitgliedergruppen

Beschluss

jährliche Zahlung

·        bei Kindern bis 13 Jahre

neu

24 Euro

·        bei Jugendlichen von 14 - 17 Jahre

neu

36 Euro

·        bei Studenten und Auszubildenden

neu

24 Euro

·        bei Rentner und Pensionären + über 60

neu

24 Euro

·        bei inaktiven Mitgliedern

neu

24 Euro

·        bei aktiven Mitgliedern

neu

48 Euro

·        Familienbeitrag

neu

60 Euro

·        Ehrenmitgl. und Mitgliedschaft => 50 Ja.

2003

0 Euro

 

 Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.

 

Die Beiträge sind bei einer jährlichen Zahlung jeweils zum 1. Juli fällig. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten oder beim Ausscheiden zu erstatten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.

 

Wird ein Jahresbeitrag zweimal in Folge nicht bezahlt, so beantragt der Kassierer den Auschluss des

Mitgliedes nach §3 Absatz 3b der Satzung beim Vorstand.

 

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